Rufanlagen in medizinischen Einrichtungen, wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Senioren- oder Pflegeeinrichtungen müssen nach der DIN VDE 0834 errichtet werden. Dadurch müssen sie auch bei einer möglichen Störung der hiesigen Telefonanlage der Einrichtung funktionieren, um im Notfall größtmögliche Verfügbarkeit zu gewährleisten. Ebenso müssen sie besondere Standards in puncto elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen. Sämtliche der vorgenannten Richtlinien sind in der Lichtrufanlage Menocom verbunden mit höchsten Qualitätsansprüchen vereint.